Halloween: Muggel und magische Gemeinschaft feiern wieder zusammen, Zaubereiministerium gibt Sicherheitshinweise

Selbst die Muggel haben zahlreiche Rituale des Festes, wie etwa das Schnitzen einer Kürbislaterne oder das Verteilen von Süßigkeiten an verkleidete Kinder, für sich entdeckt und organisieren zudem vielerorts Halloween-Partys, auf denen nicht nur die Kleinen in Kostüme schlüpfen dürfen. In den vergangenen Jahren nahmen Mitglieder unserer magischen Gemeinschaft diese Tatsache zum Anlass, sich aus Spaß unter das Muggelvolk zu mischen. Die Anonymität, die dieser Feiertag Hexen und Zauberern bietet, führte aber nicht immer nur zu positiven Entwicklungen zwischen der Muggel- und Zaubererwelt.



„Viele unserer Mitbürger glauben, dass Ihnen die Verkleidung der Muggel eine Art Narrenfreiheit gewährt, da sie unserer Alltagskleidung durchaus ähnlich sieht.“, erklärte Ainsley Delgado, Sprecherin der Abteilung für Magische Unfälle und Katastrophen im britischen Zaubereiministerium. „Die Statistiken der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Anzahl an Zaubereien in Anwesenheit von Muggeln in der Nacht vom 31. Oktober auf den 01. November gegenüber den einzelnen Jahreswerten deutlich über dem Durchschnitt liegt.“ Die Erklärung für diesen sprunghaften Anstieg liegt auf der Hand. „Die ausgelassene Stimmung und allgemeine Fröhlichkeit führen dazu, dass die Gegenwart von nichtmagischen Menschen schlicht vergessen oder ignoriert wird.“, so Ms. Delgado weiter. „Im Jahr 2006 wurden 238 Verstöße in ganz Großbritannien registriert. Die Mitarbeiter der Vergissmich-Zentrale und das Komitee für Muggelgerechte befanden sich über vier volle Tage im Dauereinsatz. Wir mussten kurzzeitig sogar ein Drei-Schicht-System einführen, um alles wieder ins Lot zu bringen.“
Damit die Feierlichkeiten im Beisein von Muggeln nicht wieder derart aus dem Ruder laufen, hat das Zaubereiministerium einige Regeln und Sicherheitshinweise zusammengestellt, unter deren Beachtung ungebetene Vorkommnisse eingedämmt bzw. unterbunden werden können.

1. Sollten Sie an einer Halloween-Party teilnehmen, vergewissern Sie sich bitte, ob Muggel anwesend sind oder ob die Gäste alle der Zauberergemeinschaft angehören. Fragen Sie nötigenfalls den Gastgeber oder Organisator der Veranstaltung.
2. Sind auf einer Festivität Muggel anzutreffen, ist es strengstens untersagt, Zaubereien irgendeiner Art durchzuführen, auch wenn sie nur der Unterhaltung dienen.
3. Feierlichkeiten, die in der Nähe eines Waldes oder in abschüssigen Gebieten abgehalten werden, sollten, durch entsprechende Schutzzauber und -Banne um den Veranstaltungsort, abgeschottet werden, da sich die Aktivitäten von Werwölfen laut Auskunft der Abteilung zur Führung und Aufsicht Magischer Geschöpfe zu diesem Datum stets gehäuft haben.
4. Auffällige Aktivitäten von Geistern, insbesondere Polter- oder Rachegeistern, sind, unmittelbar nach Bekanntwerden, der Geisterbehörde zu melden.
5. Die Abgabe oder Aushändigung verzauberter Gegenstände an Muggel, insbesondere Kinder, ist zu unterlassen. Zuwiderhandlungen werden bestraft.
6. Das Verteilen von Süßigkeiten, wie zum Beispiel zischende Zauberdrops, Kanariencremeschnitten oder Bertie Botts Bohnen (vor allem die Sorten, welche nach Auffassung der Muggel einen außergewöhnlichen Geschmack aufweisen) an Muggelkinder, ist strengstens untersagt. Besonders seien hier Produkte aus dem Laden „Weasleys Zauberhafte Zauberscherze“ hervorgehoben, die unter anderem auch als „Nasch- und Schwänz-Leckereien“ unter den Hogwarts-Schülern sehr beliebt sind.

„Wir bitten alle erwachsenen Hexen und Zauberer, sich an diese Vorgaben zu halten und dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder dies ebenfalls tun.“, unterstrich Mrs. Delgado nochmals eindringlich die Botschaft des Ministeriums. „Feiertage dieser Art sollen schließlich zur Pflege und Vertiefung der Zauberer-Muggel-Beziehungen dienen.“
In diesem Sinne, liebe Leser, wünschen wir Ihnen und Ihren Muggel-Freunden ein schaurig-schönes Halloween.