HP-FC - Hilfe

Schlichter

Wer sind die Schlichter?

Die Schlichter sind eine Gruppe von vier Personen. Dabei ist je ein Schüler/eine Schülerin aus Hufflepuff, Gryffindor, Ravenclaw und Slytherin. In der Schlichtervorstellung findest du Informationen zum aktuellen Schlichterteam.

Was ist die Aufgabe der Schlichter?

Die Aufgabe der Schlichter ist, bei Streitfällen neutral zu vermitteln. Ein Schlichter/eine Schlichterin wird direkt von den Streitenden hinzugezogen, wenn sie ohne außenstehende Person zu keiner Einigung finden. Dabei kann der Einsatz des Schlichters zu einer Kompromisslösung führen.

Wann kann ich mich an die Schlichter wenden?

Jederzeit, wenn auf persönlicher Ebene oder bei der Vermittlung im Haus, durch Vertrauensschüler (VS), innerhalb eines Teams oder durch den zuständigen Gruppenleiter (GL) keine Einigung gefunden werden kann. Ein Schlichter kann prinzipiell von jedem hinzugezogen werden und unabhängig von der „Ebene“ des Problems, z. B. Schüler untereinander, Schüler und Mitarbeiter, Teammitglieder untereinander, Teammitglieder und GL, Teams untereinander, GLs untereinander.

Was passiert bei einer Schlichtung?

Wenn eine Schlichtung beginnt, gibt es ein Unterforum für die Streitparteien und den betreuenden Schlichter. Dort sollen beide Seiten dem Schlichter ihre Sichtweise und bisherigen Schritte erläutern, damit er sich ein Bild der Situation machen kann. Gemeinsam mit den Streitparteien wird versucht, eine Lösung zu finden. Diese kann auch ein Vorschlag des Schlichters sein, den die Streitparteien zuvor nicht als Möglichkeit gesehen haben.

Wird eine Schlichtung jeweils von allen vier Schlichtern betreut?

Nein. Beide Streitparteien müssen sich auf einen Schlichter einigen, der persönlich (über eine Eulenpost in der Privaten Eulerei) hinzugezogen wird. Auf Wunsch können auch zwei Schlichter einer Schlichtung beiwohnen. Das kann auf Wunsch der Streitparteien sein oder weil der Schlichter sich eine zusätzliche Meinung einholen möchte. Für beide Varianten müssen alle Beteiligten zuvor einverstanden sein.

Was mache ich, wenn ich mich einem bestimmten Schlichter nicht anvertrauen will (z. B. dem Schlichter aus meinem eigenen Haus)?

Dann wählt man sich einen anderen Schlichter aus. Es besteht keine Zuordnung, so dass man nicht automatisch den hauseigenen Schlichter kontaktieren muss.

Was passiert mit den Informationen, die ich an die Schlichter weitergebe?

Die Informationen sind vertraulich, das heißt, dass kein Schlichter die Informationen während oder nach der Schlichtung an irgendjemanden, der nicht beteiligt war, weitergibt. Wenn Informationen weitergegeben werden sollen, ist das im direkt davor eingeholten Einverständnis aller Beteiligten.

Was ist das Ziel einer Schlichtung?

Das Ziel einer Schlichtung ist natürlich eine Einigung der Streitparteien. Dabei geht es nicht darum, einem der beiden „Recht“ zu geben. Es gilt, gemeinsam eine Lösung zu finden, nach der sich beide Streitparteien richten können, nach Möglichkeit wieder gut miteinander auskommen und die Zeit hier im HP-FC genießen können.

Dürfen die Schlichter mich oder einen anderen Schüler bestrafen oder sperren?

Nein, die Schlichter sind nicht zum Bestrafen da. Sie vermitteln von einer neutralen Position bei Streitigkeiten.

Kann ein Schlichter eine Anfrage ablehnen?

Ja, ein Schlichter kann eine Anfrage auch ablehnen und einen anderen Schlichter empfehlen. Dabei muss er seine Gründe nicht explizit nennen.

Es ist immer ratsam, vor einer Anfrage in der Abwesenheitsliste des Forums oder im Profil des Schlichters nachzusehen, ob er derzeit auf Urlaub/abwesend ist und deswegen nicht zur Verfügung steht.

Ab wann ist eine Schlichtung gescheitert und was passiert danach?

Kann der Streitfall nicht geklärt werden, entwirft der Schlichter einen Kompromiss, den er den beiden Parteien vorlegt. Wird dieser Kompromiss-Vorschlag abgelehnt, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Auf Wunsch der Streitparteien oder auf Vorschlag des Schlichters können die GL eine Entscheidung durch eine Abstimmung treffen. In dieser Abstimmung sind die zwei Lösungen der Streitparteien und diejenige des Schlichters enthalten. Mit dem Ergebnis kann der Schlichter den Fall abschließen. Die Entscheidung ist jedoch nicht bindend, außer bei einer zwingend erforderlichen Lösung.
  2. Lehnen die Streitparteien weitere Meinungen ab und kann der Schlichter keinen Lösungsweg vermitteln, ist die Schlichtung gescheitert. Die Streitparteien müssen somit einen anderen Weg suchen, um miteinander auszukommen.