Zuständigkeit für Kinofilme abgeklärt

Die Geheimhaltung der Zaubererwelt in einem Muggelartefakt würde das Büro zuständig für die Bearbeitung dieser Fälle machen. Der Zaubereiminister schloss sich schließlich dieser Argumentation an.

Arthur Weasley, der Leiter des Büros für Muggelartefakte und jetzt auch zuständig für Kinofilme, gab nach seinem ersten Besuch eines Films der Gefahrenstufe 1 an, dass durch den Film "Krabat" keine Gefährdung für das Geheimhaltungsabkommen bestünde. Er führte weiter aus: "Der Film Krabat stellt keine Gefährdung dar. Das Ganze spielt am Ende des Dreißigjährigen Krieges und ein Junge wird durch geheimnisvolle Träume und Raben, die darin auftauchen, zu einer Mühle gelockt, in der ein Müller auf genau zwölf Gesellen angewiesen ist."

Auch das Verwandeln in Raben entspräche nicht den Fähigkeiten eines Animagus, weil der Müller-Zauberer Krabat das Verwandeln in einen Raben einfach aus dem Handgelenk beibringen könnte. Auch das Benutzen von großen Stäben im Kampf gegen eine marodierende Horde Soldaten entspricht nicht dem Kampf mit Zauberstäben, sondern würde eher an Alastor Moodys großen Stock erinnern. Der Müller hätte sowieso manchmal eine große Ähnlichkeit mit diesem, weil er eine schwarze Augenklappe trägt.

Dieser Film entspricht eher den Sagen der Muggel, in denen Raben mit Zauberei, eine Mühle aufgrund der abgelegenen Lage mit dem Bösen und die Zahl Zwölf eine Rolle spiele. Auch die Erlösung durch das Freibitten durch eine Jungfrau und die Jagd des Zauberers nach dieser, ist ein altes Sagenmotiv.

Außerdem ist die Darstellung der Zauberei als nur böse, falsch. Arthur Weasley betonte, der Besuch dieses Filmes könne auch Zaubererfamilien durchaus empfohlen werden. Es ist ein durchaus spannend gemachter Film.

Anschließend führte er dem Reporter des Tagespropheten noch eine alte Filmvorführmaschine aus seiner großen Sammlung von Muggelartefakten vor.